Geltungsbereiche:
- Holzaufbereitungsanlage
- Dachpappenaufbereichtungsanlage
- Schrottplatz/Späneumschlag
Den Anweisungen des HKP-Personals ist unbedingt Folge zu leisten. Das Abladen darf nur an den angewiesenen Halden erfolgen.
Auf unserem Betriebsgelände haben die Flurförderungsfahrzeuge (Radlader, Bagger, Stapler) uneingeschränkte Vorfahrt.
Beim Verlassen des Fahrzeugs muss aus Sicherheitsgründen eine Warnweste angelegt werden.
Das Betreten der Dachpappenaufbereitungsanlage DPAA sowie der Lagerflächen für Altholz und Dachpappe ist verboten. Der Bereich Schrottplatz/Späneumschlag ist ausschließlich nach ausdrücklicher Aufforderung durch das HKP-Personal zu befahren.
Die Unfallverhütungsvorschriften sind einzuhalten.
Umsatteln und Rangieren hat auf den vom HKP-Personal zugewiesenen Flächen zu erfolgen. Container und Mulden müssen am Abladeort verschlossen und vor Ort auf dem Maschinenwagen gesichert werden. Rangieren mit unbefestigten Behältnissen ist verboten.
Beim Auf- und Absetzen sowie beim Kippen beladener Behälter müssen die Stützfüße von Absetzkippern immer ausgefahren sein.
In dem gesamten Werk darf die Höchstgeschwindigkeit von 5 km/h nicht überschritten werden. Es gelten die Regeln der StVO. Beim Umfahren von Haufwerken ist ein entsprechender Sicherheitsabstand einzuhalten.
Das Einfahren in Hallen ist ausschließlich auf Anweisung des HKP-Personals zulässig. Vor den Ein- oder Ausfahrten ist anzuhalten und durch Akustik und Lichtsignal die Tordurchfahrt anzukündigen.
Die Benutzung der Anlage ist nur über die Anmeldung/Verwiegung im Waagebüro gestattet.
Gesundheitsgefährdende, brand- und explosionsgefährdende sowie grundwasserschädliche Stoffe dürfen nicht angeliefert und angenommen werden. Das betrifft insbesondere:
- Elektrogeräte (Fernseher, Bildschirm, Haushaltsgeräte, …)
- Autobatterie, Akkus, Kleinbatterien
- Chemikalien, Altfarben
- Nicht restentleerte Druckbehälter wie Gasflaschen, Spraydosen
- Glaswolle
- Altreifen
Beeinträchtigung des Betriebsgeländes aufgrund auslaufender Betriebsmittel (Hydraulik-, Maschinenöl, Diesel) müssen vom Verursacher umgehend gemeldet werden.
Für Schäden und Unfälle, die durch Nichtbeachten dieser Hinweise entstehen, übernimmt HKP keine Haftung.
Stand: 02.05.2019, Berlin
Holzkontor Preussen GmbH