Informationen zu Schiffseichaufnehmer
Der Schiffseichaufnehmer hat verschiedene Aufgaben, die sich auf die unterschiedlichen Aufgabengebiete erstrecken. Das sind:
Schiffseichaufnahmen
Laderaumgutachten
Kontrolle der Lageflächen, genauso wie die Überprüfung der Be- und Entladung
Begleitung bei der Probenahme
Überbrückung, falls es zu Problemen im Falle eines Besatzungswechsels kommt
Vermittlung von Binnenschiffsführern
Maßnahmen zur Qualitätssicherung
Welchen Vorschriften unterliegt der Schiffseichaufnehmer?
Jede Eichaufnahme muss von dem Schiffseichaufnehmer persönlich durchgeführt werden.
Der Schiffseichaufnehmer muss vor dem Beginn seiner Tätigkeit, der Eichaufnahme, prüfen, ob die Eichplatten, die Eichmarken und die Eichskalen dem vorschriftsmäßigen Zustand entsprechen.
Der Schiffseichaufnehmer darf nur dann die Leereiche eines Schiffes durchführen, wenn er vorher Zugang zu den Laderäumen des Schiffes oder der Schiffsmannschaft hatte. Nur so kann er sich überzeugen, dass das Schiff und dessen Laderäume tatsächlich leer sind.
Was muss in der Bescheinigung einer Eichaufnahme stehen?
In der Bescheinigung einer Eichaufnahme müssen verschiedene Daten stehen. Dazu gehören:
Adresse und der Name des Schiffseichaufnehmers
Anschrift des Auftraggebers
Schiffsname bzw. der Name des Schiffers
Ladungsart des Schiffes
Tag, an dem der Eichschein ausgestellt wurde und der Tag, an dem der Schein abläuft
Eichscheinnummer
Tragfähigkeit des Schiffs
Höhe der Ladung
Gewicht der Ladung
Die bei der Eichaufnahme ermittelten Maße müssen in Zentimetern angegeben werden. Daraus wird der durchschnittliche Tiefgang eines Schiffes ermittelt.
Die Bescheinigung der Eichaufnahme muss vom Schiffseichaufnehmer unterschrieben und abgestempelt werden.
Der Schiffseichaufnehmer und die vom Gesetzgeber vorgegebene Verwahrungspflicht
Der Gesetzgeber verpflichtet den Schiffseichaufnehmer Kopien und Abschriften aller Bescheinigungen über die von ihm durchgeführten Eichaufnahmen und andere Unterlagen, die mit seiner Tätigkeit als Schiffseichaufnehmer zusammenhängen, für mindestens zehn Jahre aufzubewahren.
Die Grundvoraussetzung für die Tätigkeit als Schiffseichaufnehmer
Für die Eignung als Schiffseichaufnehmer ist keine spezielle Vorbildung oder besondere Ausbildung notwendig. Er/Sie muss nach der Sachverständigenordnung bei Bestellung über eine überdurchschnittliche Sachkunde verfügen.
Daneben muss der Schiffseichaufnehmer mit allen technischen Abwicklungen der Schiffseichaufnahme bis ins Detail vertraut sein. Er/Sie braucht ein umfangreiches Wissen zur Ausrüstung der Binnenschifffahrt, den Bestimmungen zur Eichaufnahme und den geltenden Vorschriften.