Pegeln / Schiffseichung

Mehrere Mitarbeiter von Holzkontor Preussen sind als Schiffseichaufnehmer ausgebildet. Sie stehen jederzeit zur Eichaufnahme (Gewichtsermittlung von Schiffsladungen) zu Verfügung, für unsere Kunden entfallen somit zusätzliche Kosten für den Einsatz externer Schiffseichaufnehmer.

Informationen zu Schiffseichaufnehmer

Der Schiffseichaufnehmer hat verschiedene Aufgaben, die sich auf die unterschiedlichen Aufgabengebiete erstrecken. Das sind:

  • Schiffseichaufnahmen

  • Laderaumgutachten

  • Kontrolle der Lageflächen, genauso wie die Überprüfung der Be- und Entladung

  • Begleitung bei der Probenahme

  • Überbrückung, falls es zu Problemen im Falle eines Besatzungswechsels kommt

  • Vermittlung von Binnenschiffsführern

  • Maßnahmen zur Qualitätssicherung

Sicht auf das Schiff

Welchen Vorschriften unterliegt der Schiffseichaufnehmer?

Jede Eichaufnahme muss von dem Schiffseichaufnehmer persönlich durchgeführt werden.

Der Schiffseichaufnehmer muss vor dem Beginn seiner Tätigkeit, der Eichaufnahme, prüfen, ob die Eichplatten, die Eichmarken und die Eichskalen dem vorschriftsmäßigen Zustand entsprechen.

Der Schiffseichaufnehmer darf nur dann die Leereiche eines Schiffes durchführen, wenn er vorher Zugang zu den Laderäumen des Schiffes oder der Schiffsmannschaft hatte. Nur so kann er sich überzeugen, dass das Schiff und dessen Laderäume tatsächlich leer sind.

Was muss in der Bescheinigung einer Eichaufnahme stehen?

In der Bescheinigung einer Eichaufnahme müssen verschiedene Daten stehen. Dazu gehören:

  • Adresse und der Name des Schiffseichaufnehmers

  • Anschrift des Auftraggebers

  • Schiffsname bzw. der Name des Schiffers

  • Ladungsart des Schiffes

  • Tag, an dem der Eichschein ausgestellt wurde und der Tag, an dem der Schein abläuft

  • Eichscheinnummer

  • Tragfähigkeit des Schiffs

  • Höhe der Ladung

  • Gewicht der Ladung

Die bei der Eichaufnahme ermittelten Maße müssen in Zentimetern angegeben werden. Daraus wird der durchschnittliche Tiefgang eines Schiffes ermittelt.

Die Bescheinigung der Eichaufnahme muss vom Schiffseichaufnehmer unterschrieben und abgestempelt werden.

Der Schiffseichaufnehmer und die vom Gesetzgeber vorgegebene Verwahrungspflicht

Der Gesetzgeber verpflichtet den Schiffseichaufnehmer Kopien und Abschriften aller Bescheinigungen über die von ihm durchgeführten Eichaufnahmen und andere Unterlagen, die mit seiner Tätigkeit als Schiffseichaufnehmer zusammenhängen, für mindestens zehn Jahre aufzubewahren.

Die Grundvoraussetzung für die Tätigkeit als Schiffseichaufnehmer

Für die Eignung als Schiffseichaufnehmer ist keine spezielle Vorbildung oder besondere Ausbildung notwendig. Er/Sie muss nach der Sachverständigenordnung bei Bestellung über eine überdurchschnittliche Sachkunde verfügen.

Daneben muss der Schiffseichaufnehmer mit allen technischen Abwicklungen der Schiffseichaufnahme bis ins Detail vertraut sein. Er/Sie braucht ein umfangreiches Wissen zur Ausrüstung der Binnenschifffahrt, den Bestimmungen zur Eichaufnahme und den geltenden Vorschriften.