Was genau ist Altholz?
Laut Altholzverordnung gelten Industrieresteholz und Gebrauchtholz als Altholz, wobei zwischen den Altholzkategorien A I, A II, A III und A IV unterschieden wird. Die Einstufung hängt vorwiegend von der Belastung ab.
Grob zusammengefasst entsprechen diese Kategorien unbehandeltem, behandeltem, belastetem und besonders belastetem Abfallholz.
Welche Altholzklassen gibt es?
Altholz wird nach der Altholzverordnung in Abhängigkeit der Schadstoffbelastung in vier Altholzkategorien eingeteilt:
Altholz der Kategorie AI (A1) – nicht behandeltes Altholz
Hierbei handelt es sich um naturbelassenes oder lediglich mechanisch bearbeitetes Altholz, das bei seiner Verwendung nicht mehr als unerheblich mit holzfremden Stoffen verunreinigt wurde. In jedem Fall handelt es sich um naturbelassenes Holz. Dazu gehören beispielsweise:
Einwegpaletten
Holzverschnitt, Holzabschnitte, Holzspäne
Naturbelassenes Vollholz von Baustellen
Altholz der Kategorie AII (A2) – behandeltes Altholz
Hierunter fällt verleimtes, gestrichenes, beschichtetes, lackiertes oder anderweitig behandeltes Altholz aus den Innenbereich. Beispiele für diese Altholzkategorie sind:
Schalholz, Dielen, Fehlböden
Konstruktionshölzer, Bauspanplatten
Holzwerkstoffe, Deckenpaneele, Zierbalken
Möbel, Küchen und sonstige Inneneinrichtungen
Altholz der Kategorie AIII (A3) – belastetes Altholz
Hier eingruppiert ist Altholz mit starken Behandlungen (Farben und Beschichtungen) und Anhaftungen.
Paletten mit Verbundmaterial
Altholz aus dem Sperrmüll
Küchenarbeitsplatten
Möbel, vorwiegend hergestellt aus MDF- und HDF-Platten (Faserplatten)
Altholz der Kategorie AIV (A4) – besonders belastetes Altholz
In dieser Kategorie findet sich mit Holzschutzmitteln behandeltes Altholz, wie Bahnschwellen, Leitungsmasten, Hopfenstangen, Rebpfähle sowie sonstiges Altholz, das aufgrund seiner Schadstoffbelastung nicht den anderen Altholzkategorien zugeordnet werden kann. Weiterhin gehören dazu:
Fenster und Außentüren
Dachsparren, Lattenzäune, Jägerzäune, Leitungsmasten
Konstruktionshölzer für tragende Teile
Holz-Gartenmöbel und Brandholz.
Was ist bei der Entsorgung von Altholz zu beachten?
Bei einer Abfallmenge von täglich mehr als 1 Kubikmeter sollten Sie Holzabfälle nach Altholzkategorien getrennt lagern. Beachten Sie jedoch, nicht alle Abfälle, die Holz enthalten sind Altholz.
Was zählt nicht zum Altholz?
Hauptsächliches Ausschlusskriterium ist der Anteil holzfremder Materialien, so wenn der Holzanteil weniger als 50 Masseprozent beträgt.
Häufig vorkommende Abfallarten, die nicht zum Altholz gehören sind:
Polstermöbel: Sessel, Sofas und andere Holzmöbel mit Polsterung; diese Sperrgüter entsorgen wir als Sperrmüll
Dachlatten an denen noch Dachpappe haftet: fällt unter die Entsorgung von Dachpappe
Baumschnitt und Baumstämme: übernehmen und verwerten wir nach Vereinbarung
Fenster- und Türrahmen mit Glas sowie Spiegelrahmen mit Spiegel (gehört zum Sperrmüll)
Altes Bauholz, das mit Baumaterialien wie Beton und Gips verbunden ist; (Baumischabfall)
Besonders der Unterschied zwischen Altholz der Kategorie IV und anderen Abfallarten mit Holz ist oft nicht eindeutig. Unsere fachkundigen Berater helfen dabei gern weiter.
Wo können Sie Ihr Altholz entsorgen?
Sie möchten Altholz entsorgen? Egal ob Kleinst- oder Großmengen, wir sind der richtige Dienstleister für Sie. Als zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb nehmen wir Holzabfälle der Altholzkategorien A I bis A IV entgegen und verwerten diese.
Wir agieren bundesweit und beherrschen die Umsetzung größerer Mengen. Unser Logistikkonzept, der umfangreiche Fuhrpark und die moderne Altholzentsorgungsanlage ermöglichen ganzjährige Entsorgungssicherheit.
Was kostet die Entsorgung von Altholz?
Die Kosten für die Entsorgung von Altholz hängen unter anderem von der Kategorie und der Menge ab. Nähere Angaben entnehmen Sie bitte der Gebührentabelle.
AVV | Altholzklasse / Bezeichnung | Kleinstmengenpauschale bis 300 kg in € (brutto) | Listenpreis gewerblich in €/t (netto) |
---|---|---|---|
17 02 01 | A1 Holz (AI) nach Altholzverordnung | 20,- | 25,- |
17 02 01 | A2 Holz (AII) nach Altholzverordnung | 20,- | 55,- |
17 02 01 | A3 Holz (AIII) nach Altholzverordnung | 20,- | 55,- |
17 02 04* | A4 Holz (AIV) nach Altholzverordnung inkl. Begleitschein bei Kleinstmengenpauschale | 40,- | 85,- |
20 02 01 | Äste, Strauchwerk | 30,- | 70,- |
20 02 01 | Stubben/ Wurzeln/ Stämme | 30,- | 70,- |
170204* | Holzfenster mit Glas | 60,- | 150,- |
150,-
Was passiert mit dem Altholz?
Wir entsorgen Ihr Altholz nicht einfach, sondern wir verarbeiten es zu Holzhackschnitzeln, die stofflich oder energetisch wieder genutzt werden können. Während wir für die stoffliche Verwertung nur Altholz der Kategorien I und II verwenden, stellen wir für die thermische Verwertung Holzhackschnitzel aus allen Holzqualitäten her.
Stofflich einsetzbare Holzhackschnitzel kommen vor allem in der Holzindustrie wieder zum Einsatz, wo sie beispielsweise zu Spanplatten verarbeitet werden. Thermisch einsetzbare Holzhackschnitzel dienen als Brennstoff, zum Beispiel in Biomasseheizkraftwerken.
Altholz entsorgen – Kosten berechnen
Für die Kalkulation der Entsorgungskosten nutzen Sie bitte unseren Preisrechner.
Geben Sie die voraussichtliche Menge pro Altholzklasse ein und Sie erhalten einen ungefähren Preis. Den konkreten Betrag berechnen wir anhand des tatsächlichen Gewichts des angelieferten Altholzes. Zu diesem Zweck wird das Fahrzeug bei der Anlieferung vor und nach der Entladung gewogen, die Differenz ergibt das Gewicht.