Betriebsordnung

Bitte beachten Sie unsere Betriebsordnung mit den Sicherheits- und Benutzungshinweisen. Diese Hinweisen dienen Ihrer eigenen Sicherheit.

Geltungsbereiche:

  1. Holzaufbereitungsanlage
  2. Dachpappenaufbereichtungsanlage
  3. Schrottplatz/Späneumschlag
In der gesamten Anlage herrscht Rauchverbot!
  • Den Anweisungen des HKP-Personals ist unbedingt Folge zu leisten. Das Abladen darf nur an den angewiesenen Halden erfolgen.

  • Auf unserem Betriebsgelände haben die Flurförderungsfahrzeuge (Radlader, Bagger, Stapler) uneingeschränkte Vorfahrt.

  • Beim Verlassen des Fahrzeugs muss aus Sicherheitsgründen eine Warnweste angelegt werden.

  • Das Betreten der Dachpappenaufbereitungsanlage DPAA sowie der Lagerflächen für Altholz und Dachpappe ist verboten. Der Bereich Schrottplatz/Späneumschlag ist ausschließlich nach ausdrücklicher Aufforderung durch das HKP-Personal zu befahren.

  • Die Unfallverhütungsvorschriften sind einzuhalten.

  • Umsatteln und Rangieren hat auf den vom HKP-Personal zugewiesenen Flächen zu erfolgen. Container und Mulden müssen am Abladeort verschlossen und vor Ort auf dem Maschinenwagen gesichert werden. Rangieren mit unbefestigten Behältnissen ist verboten.

  • Beim Auf- und Absetzen sowie beim Kippen beladener Behälter müssen die Stützfüße von Absetzkippern immer ausgefahren sein.

  • In dem gesamten Werk darf die Höchstgeschwindigkeit von 5 km/h nicht überschritten werden. Es gelten die Regeln der StVO. Beim Umfahren von Haufwerken ist ein entsprechender Sicherheitsabstand einzuhalten.

  • Das Einfahren in Hallen ist ausschließlich auf Anweisung des HKP-Personals zulässig. Vor den Ein- oder Ausfahrten ist anzuhalten und durch Akustik und Lichtsignal die Tordurchfahrt anzukündigen.

  • Die Benutzung der Anlage ist nur über die Anmeldung/Verwiegung im Waagebüro gestattet.

  • Gesundheitsgefährdende, brand- und explosionsgefährdende sowie grundwasserschädliche Stoffe dürfen nicht angeliefert und angenommen werden. Das betrifft insbesondere:

    • Elektrogeräte (Fernseher, Bildschirm, Haushaltsgeräte, …)
    • Autobatterie, Akkus, Kleinbatterien
    • Chemikalien, Altfarben
    • Nicht restentleerte Druckbehälter wie Gasflaschen, Spraydosen
    • Glaswolle
    • Altreifen
  • Beeinträchtigung des Betriebsgeländes aufgrund auslaufender Betriebsmittel (Hydraulik-, Maschinenöl, Diesel) müssen vom Verursacher umgehend gemeldet werden.

  • Für Schäden und Unfälle, die durch Nichtbeachten dieser Hinweise entstehen, übernimmt HKP keine Haftung.

Stand: 02.05.2019, Berlin
Holzkontor Preussen GmbH